Wiederanmeldung

Um ein Kind für das nächste Schuljahr wieder anzumelden – oder abzumelden – folgen Sie bitte dem Verfahren, indem Sie auf das untenstehende Button klicken.

Bitte beachten Sie, dass die Wiederanmeldung erst gültig ist, wenn die zuständigen Sekretariate das am Ende des Verfahrens generierte Dokument mit der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters für jedes wieder angemeldete Kind erhalten haben.

Antragstellung beim Konsulat

Familien von Kindern mit französischer Staatsangehörigkeit, die die Stipendien- oder Betreuungsregelung in Anspruch nehmen möchten und bereits in Deutschland wohnen, müssen ihre Unterlagen beim französischen Generalkonsulat in Frankfurt einreichen, ohne die Anmeldungsbestätigung der der Schule abzuwarten, da sie sonst für das Schuljahr nicht in den Genuss der Regelung kommen können

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