Voranmeldung

Voranmeldung eines neuen Schülers für das Schuljahr 2024-2025

Alle Kinder ab dem Alter von drei Jahren können unabhängig von ihrer Nationalität in unserer Einrichtung eingeschult werden. Für eine Anmeldung im Kindergarten „petite section“ muss das Kind bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die Anmeldung erfolgt, drei Jahre alt sein.

Kinder, die in einem anderen als dem französischen Schulsystem (in Frankreich oder im Ausland) eingeschult wurden, müssen einen Test absolvieren, um festzustellen, wie gut sie die französische Sprache verstehen. Je nach Ergebnis kann eine Probezeit in Betracht gezogen werden.

Verfahren 

1.Die Online-Voranmeldung ist der erste Schritt des Verfahrens (via Skolengo-Plattform) und gilt nur für neue Schülerinnen und Schüler.

Für weitere Informationen, eine Frage während die Online-Anmeldung wenden Sie sich bitte an :

  • Frau Laurence Hahner, Sekretärin der Primarstufe (Kindergarten und Grundschule : Petite Section bis zum CM2) : +49 (0)69 747498116 ou laurence.hahner@lfvh.net
  • Frau Elodie Perez, Sekretärin der Sekundarstufe (Gymnasium : 6e bis zum Terminale): +49 (0)69 747498147 ou elodie.perez@lfvh.net

Damit Ihr Antrag berücksichtigt werden kann, müssen Sie die Finanzordnung und die Gebühren einsehen und akzeptieren. Ihr Antrag auf Voranmeldung wird nach Eingang Ihrer Unterlagen bearbeitet, die in jedem Fall das von den gesetzlichen Vertretern des Schülers unterzeichnete Dokument „dossier de pré-inscription“ enthalten müssen.

2. Zahlung der Anmeldegebühren („Frais de première inscription“)

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung haben Sie 14 Tage Zeit, um die Anmeldegebühren zu bezahlen (nicht rückzahlbar).

3. Endgültige Anmeldung
Die Anmeldung wird endgültig, nachdem Sie die Erstanmeldegebühr bezahlt haben. Sobald wir die Zahlung festgestellt haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.

Antragstellung beim Konsulat

Familien von Kindern mit französischer Staatsangehörigkeit, die die Stipendien- oder Betreuungsregelung in Anspruch nehmen möchten und bereits in Deutschland wohnen, müssen ihre Unterlagen beim französischen Generalkonsulat in Frankfurt einreichen, ohne die Anmeldungsbestätigung der der Schule abzuwarten, da sie sonst für das Schuljahr nicht in den Genuss der Regelung kommen können

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